F | D

FAQ


Allgemeine Fragen

Was ist das Lexikon des Jura?

Das Lexikon des Jura oder Dictionnaire du Jura DIJU ist ein Online-Nachschlagewerk auf dem Internet. Es beinhaltet Artikel über die Jura-Region (Kanton Jura, Berner Jura, Laufental, Birseck) in Französisch und Deutsch. Im Angebot sind Informationen über mehr oder weniger berühmte Persönlichkeiten und Familien, die den Jura geprägt haben, über Städte und Dörfer der Region und über viele speziell jurassische Themengebiete. Das Projekt befindet sich in fortlaufender Entwicklung. Seit der Aufschaltung 2005 wurden Tausende Artikel veröffentlicht, die seither laufend aktualisiert werden. Ausserdem ist das Lexikon interaktiv; Benutzer/innen sind eingeladen, beim Redaktionsteam Ideen und Entwürfe zu neuen Artikeln und Ergänzungen einzureichen: Siehe unten FAQ-Abschnitt "Wie kann ich mitmachen?".

Trägerorganisation

Wer hat das Projekt DIJU lanciert und wer ist dafür verantwortlich?

Das Projekt wurde vom Cercle Études Historiques der Société jurassienne d'Émulation (SJE) 2003 ins Leben gerufen und über Jahre hinweg weiterentwickelt. Seit 2015 ist die Société jurassienne d'Émulation direkt dafür verantwortlich.

Inhalt

Warum komme ich im Lexikon nicht vor? Warum kommt meine Lieblings-Persönlichkeit aus dem Jura oder meine Gemeinde nicht vor?

Das Lexikon des Jura oder DIJU erscheint ausschliesslich online. Es befindet sich daher ständig in Entwicklung und kann jederzeit ergänzt und bearbeitet werden. Wir konnten bisher sicherlich noch nicht alle Personen und Themen berücksichtigen, die einen Eintrag im DIJU verdient hätten, und ausserdem wächst die Menge der möglichen Kandidaten/-innen für neue Artikel ständig an. Wir betreiben weiterhin Recherchen, um unseren Schatz an Artikeln ständig zu erweitern. Übrigens ist DIJU ein interaktives Internetportal: Sie können uns Ihre Vorschläge für neue Artikel gerne zusenden (s. unten FAQ "Wie kann ich mitmachen?").

Warum gibt es nicht alle Artikel auch auf Deutsch?

Die deutschsprachige Version gibt es erst seit 2010. Sie ist also sieben Jahre jünger und umfasst daher noch viel weniger Artikel als die ursprüngliche Website auf Französisch, weil noch nicht alle Artikel übersetzt werden konnten. Der Schwerpunkt der deutschsprachigen Artikel liegt auf dem Laufental und dem Birseck (vor 1815) sowie dem ehemaligen Fürstbistum Basel. Dazu werden auch Original-Artikel auf Deutsch verfasst. D.h. die Übersetzungen laufen in beide Richtungen und können nicht immer gleichzeitig publiziert werden.

Was bedeutet das Kürzel hls (oder dhs) bei einigen Artikel-Einträgen?

Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS, oder auf Französisch: Dictionnaire historique de la Suisse, DHS) ist seit 2017 ein Unternehmen der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften unter dem Patronat der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte. Die Online-Version wurde zur gleichen Zeit wie der DIJU erarbeitet. Viele Persönlichkeiten, Familien und Orte im Jura haben eine überregionale historische Bedeutung und erscheinen daher auch im HLS. Um Doppelläufigkeiten zu vermeiden und unsere Arbeit noch nicht publizierten Themen widmen zu können, haben wir die relevanten Artikel des HLS per Link in den DIJU aufgenommen. Sie sind mit dem Kürzel hls gekennzeichnet.

Warum gibt es im DIJU unvollständige Artikel?

Das Lexikon des Jura ist ein Projekt auf regionaler Basis und verfügt nur über limitierte Mittel. Aufwendige Recherchen zu einzelnen Themen können nicht immer im beabsichtigten Zeitrahmen bewältigt werden. Deshalb publizieren wir auch unvollständige Artikel, die mit der Zeit ausgebaut werden. Sobald dies der Fall ist, erscheinen die Artikel nochmals neu unter der Rubrik «Aktualisierte Artikel.»

Ein Artikel enthält einen Fehler. Wie kann man das korrigieren?

Der Vorteil eines Online-Mediums besteht darin, dass der einmal veröffentlichte Text immer wieder nachgebessert und ergänzt werden kann. Wenn Sie einen inhaltlichen Fehler entdecken, teilen Sie diesen bitte der Redaktion unter Angabe Ihrer Quellen mit, indem Sie rechts am Rand des Textes auf das Schreibstift-Symbol klicken. Handelt es sich um Grammatik-, Orthographie- oder Tippfehler, können Sie uns das selbstverständlich gerne an die Adresse redaction@diju.ch melden und wir werden den Text dann verbessern.

Mitmachen

Wie kann ich mitmachen?

Sie haben folgende Möglichkeiten :

a) Vollständiger Artikel: Schreiben Sie einen ganzen Artikel unter genauer Angabe ihrer Quellen. Senden Sie uns den Text via Formular «Artikel einreichen» zu. Nach einer sorgfältigen Prüfung entscheidet die Redaktion, ob der Artikel veröffentlicht werden kann und ob es allenfalls Änderungen braucht. Daraufhin wird sich die Redaktion wieder bei Ihnen melden und Ihnen die überarbeitete Version vorlegen. Falls Ihr Artikel zur Publikation kommt, erscheinen Sie mit Namen auf der Website als Autor oder Autorin.

b) Einfacher Vorschlag oder Grundinformationen: Wenn Sie sehen, dass eine Person oder ein Thema im DIJU fehlt, Sie aber keine Zeit zum Recherchieren und Artikelschreiben haben, können Sie Ihren Vorschlag einfach an die Adresse redaction@diju.ch senden. Die Redaktion entscheidet dann, ob der Vorschlag aufgenommen wird. Die Recherchen und das Verfassen des Textes werden dann durch eine·n unserer Autor·innen übernommen, der oder die den Text dann auch als Autor·in zeichnen wird. Falls Sie bereits Material oder Informationen zum Artikel gesammelt haben, aber keinen oder nur einen teilweise geschriebenen Text vorweisen können, senden Sie uns alles via Formular «Artikel einreichen» zu. In diesem Fall werden Sie – je nach Art Ihres Beitrages – als Co-Autor·in oder beteiligte Person am Ende des Artikels genannt, wenn der Text veröffentlicht wird.

c) Änderungsvorschlag: Wenn Sie einen Artikel unvollständig oder veraltet vorfinden und im Besitz von Informationen zur Ergänzung oder Aktualisierung sind, können Sie uns diese gerne zukommen lassen. Benützen Sie dazu das Schreibstift-Symbol rechts am Rand des Textes auf der Website. Damit können Sie uns den Änderungsvorschlag unterbreiten.

 

Warum wurde mein eingesandter Artikel zu einem wichtigen jurassischen Thema nicht publiziert?

Wir publizieren gerne Artikel unserer Leserinnen und Leser. Um für die Veröffentlichung berücksichtigt zu werden, müssen diese jedoch einige Kriterien erfüllen. Ein paar wichtige davon sind:

a)    Jede im Artikel enthaltene Information muss durch eine Quelle gestützt werden. Die Quellen müssen offengelegt werden und überprüfbar sein (benutzen Sie nach Möglichkeit Fussnoten und stellen Sie eine vollständige Bibliografie zusammen).

b)   Vermeiden Sie Formulierungen wie "dieser Politiker ist ein brillanter Typ und seine Politik das einzig Wahre". Der Text muss neutral und ausgeglichen sein.

c)    «Autobiografische» Artikel werden nicht angenommen. Wenn Sie also einen Artikel über sich selber oder Ihren Ehepartner schreiben, können wir diesen nicht publizieren.

Falls Ihr Artikel diese Kriterien nicht erfüllt, kann er nicht auf unserer Website erscheinen. Die Entscheidung liegt bei der Redaktion.

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie weiter surfen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.