F | D

Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Der Landrat ist das Parlament des Kantons Basel-Landschaft und übt die gesetzgebende Gewalt und die Oberaufsicht über die kantonalen Behörden und Organe aus. Der L. zählt 90 Mitglieder. Diese Zahl gilt seit 1994 und wurde aufgrund des Kantonsbeitritts des Laufentals neu festgelegt. Zuvor waren es 84 Mitglieder (seit 1983), bzw. 80 (seit 1927).
Seit 1920 wird der L. nach dem Proporz-Wahlsystem gewählt, zunächst in sieben, dann in elf (ab 1983) und seit dem Beitritt des Laufentals in zwölf Wahlkreisen. Jedem Wahlkreis sind mindestens 6 Mandate zugeteilt, die restlichen Sitze werden gemäss Anzahl Stimmbürger/innen auf die bevölkerungsreicheren Wahlkreise verteilt. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre und beginnt jeweils am 1. Juli nach den Wahlen. Sitz des L. ist Liestal.
Die Organe des L. sind: das Ratspräsidium, das Vizepräsidium, das Büro, die Ratskonferenz, die Kommissionen und die Fraktionen. Der Ratspräsident / die Ratspräsidentin bereitet die Traktandenliste vor, leitet die Sitzungen des L., des Büros und der Ratskonferenz und vertritt den L. gegen aussen, z.B. gegenüber der Regierung. Das Büro besteht aus dem Ratspräsidenten / der Ratspräsidentin, dem Vizepräsidenten / der Vizepräsidentin sowie aus fünf Stimmenzählern/ -innen. Es wählt die Präsidenten / -innen und Vizepräsidenten / -innen der Kommissionen, die Mitglieder der Spezialkommissionen und entscheidet über die Rückweisung von Vorlagen und Vorstössen aus formellen Gründen, es beschliesst zudem über die inneren Angelegenheiten des Landrats, berät die Verfahrenspostulate und stellt dem Landrat Antrag. Die Ratskonferenz besteht aus den Mitgliedern des Büros und den Fraktionspräsidenten /-innen. Sie legt die Traktandenliste des Landrats fest und berät das Vorgehen bei politisch schwierigen Fragen. Der Landschreiber / die Landschreiberin nimmt in beratender Funktion an den Sitzungen des Büros und der Ratskonferenz teil.

Nach der Aufnahme des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft wurden 1994 die sechs Parlamentsmitglieder aus dem neuen Wahlkreis während der Amtsperiode in einer Ergänzungswahl bestimmt (gemäss Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen, SGS 103 || GS 31.470 || Vom 6. Juni 1983, § 3). Das Laufental war zuvor im 200 Mitglieder umfassenden Berner Kantonsparlament mit drei Ratsmitgliedern vertreten und erhielt nun neu als Baselbieter Wahlkreis sechs Sitze im 90köpfigen L. Alle drei bisherigen Grossräte des bernischen Wahlbezirks, Heinz Aebi (SP), Thomas Hügli (FDP) und Marcel Metzger (CVP) schafften bei der Ergänzungswahl von 1994 den Sprung ins Baselbieter Kantonsparlament. Dazu wurden die Landräte Walter Jermann (CVP), Hans Herter (FDP) und Urs Steiner (FDP) neu gewählt. Erste Bezirksschreiberin wurde Kristin Gubler (CVP). Die Stimmbeteiligung lag bei rund 49%. Die sechs Laufentaler Landräte wurden alle bei den regulären Wahlen von 1995 wiedergewählt.
Am 1. Juli 1999 wurde Walter Jermann aus Dittingen zum 173. Baselbieter Landratspräsidenten gewählt, dem ersten aus dem Laufental.
Am 1. Juli 2015 wurde Franz Meyer als zweiter Laufentaler ins Präsidium des Landrats gewählt.

Die Sitzverteilung auf die Parteien der Laufentaler Mandate entwickelte sich folgendermassen:
1994: FDP: 3; CVP: 2; SP: 1
1995: FDP: 3; CVP: 2; SP: 1
1999: FDP: 2; CVP: 2; SP: 1; SVP: 1
2003: FDP: 2; CVP: 2; SP: 1; SVP: 1
2007: FDP: 2; CVP: 2; SP: 1; SVP: 1

2011: FDP: 1; CVP: 2; SP: 1; SVP: 2
2015: FDP: 1; CVP: 2; SP: 1; SVP: 2

 

 

Eine Liste aller Laufentaler Parlamentsmitglieder seit 1994 findet sich unter dem Artikel: Landräte/-innen aus dem Laufental im Parlament des Kantons Basel-Landschaft (seit 1994)

 

Weitere Informationen finden sich in den folgenden Parlamentarierlisten:

''- Mitglieder des Berner Grossen Rates aus dem Berner Jura und dem Laufental (1831-1921)'

- Mitglieder des Berner Grossen Rates aus dem Berner Jura und dem Laufental (1922-1974)


Autor*in der ersten Version: Kiki Lutz, 15/06/2010

Letzte Änderung: 28/08/2015

Bibliografie

Sibylle Rudin-Bühlmann, « Basel (-Landschaft) ' 1 Der Staat», in Historisches Lexikon der Schweiz [Online-Ausgabe HLS], Version vom 03.08.2006
Christina Borer-Hueber, « Chronik für die Zeit vom 1. Juli 1998 bis 1. Juli 1999 », in Laufentaler Jahrbuch, 2000, S. 123

 

Quellen
Behördenliste des Kantons Basel-Landschaft: http://www.baselland.ch/main_beh-htm.273840.0.html#body-over
Landratswahlen Übersicht: http://www.baselland.ch/main_wahlen-htm.273701.0.html
Landratswahlen Detailergebnisse (Stand: 18. 06.2015): https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/parl-lk/lr_wahlen/2015/Mandate.pdf
Kanton Basel-Landschaft, Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz) 131 || GS 32.58 || Vom 21. November 1994
Kanton Basel-Landschaft, Gesetz über die Aufnahme des Bezirks Laufen, SGS 103 || GS 31.470 || Vom 6. Juni 1983, § 3

Zitiervorschlag

Kiki Lutz, «Landrat des Kantons Basel-Landschaft», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/7649-landrat-des-kantons-basel-landschaft, Stand: 27/04/2024.

Kategorie

Politik
Politik

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie weiter surfen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.