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Landstände des Fürstbistums Basel

Ständeversammlungen fanden im ganzen christlichen Europa im Zeitraum 13.-18. Jh. statt. Sie setzten sich aus dem geistlichen und dem adligen Stand sowie den Stadtgemeinden oder Vogteien zusammen. Das Einberufungsrecht lag beim jeweiligen Landesfürsten. Alle Ständeversammlungen hatten ein Merkmal gemeinsam: Sie verschafften dem Fürsten Finanzquellen. Ihre übrigen Einflussmöglichkeiten waren unterschiedlich. Einige beteiligten sich erfolgreich an Regierungsgeschäften (Steuern, Gesetzgebung, Kriegswesen), andere versanken nach und nach in Bedeutungslosigkeit. Die grösste Bedeutung erlangten die Ständeversammlungen von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 17. Jh.s. Danach vermochten die Fürsten die Machtverhältnisse so zu ordnen, dass sie alle Macht auf sich konzentrierten. Obwohl den Fürsten die Hauptverantwortung für den Machtverlust der Ständeversammlungen zukommt, sollte nicht übersehen werden, dass der häufige Streit zwischen den verschiedenen Ständen wohl das Seinige dazu beitrug.

Im Fürstbistum Basel nahmen die sog. fürstbischöflichen Landstände eine wichtige Stellung ein. Dies galt insbesondere für die Zeit während der Landestroublen 1730-1740.
Die Entstehung der L. ist nicht genau bekannt. Der Historiker Roger Ballmer datiert die erste Versammlung auf 1566. Zum letzten Mal versammelten sich die L. 1791.
Ihr ursprünglicher Hauptzweck war finanzieller Art. Sie wurden einberufen, wenn der häufig von Geldknappheit geplagte Fürstbischof neue Steuern durchsetzen wollte. Doch mit der Zeit gelang es ihnen immer mehr, sich auch in die übrigen Regierungsgeschäfte einzumischen.
1566 berief Bischof Melchior von Lichtenfels eine Versammlung verschiedener Repräsentanten der Vogteien im Fürstbistum Basel ein, um über die Umsetzung der «Türkensteuer» zu beraten, nachdem der Reichstag in Augsburg eine neue Reichssteuer zur Finanzierung des Kampfes gegen die Türken erhoben hatte. Diese Versammlung kann als erste Einberufung der L. gelten, obwohl die eigentliche Bezeichnung «Landstände» offiziell erst für die Versammlung vom 17. Dezember 1587 im Schloss Pruntrut verwendet wurde. Die damaligen Versammlungen entsprachen jedoch keineswegs den späteren L. im 17. und 18. Jh. Sie tagten ohne Präsident und Syndikus, der Adelsstand war nicht vertreten und der Fürst leitete die Geschäfte selbst. Was jedoch bereits damals auftrat und die L. auch später auszeichnen sollte, war das Fehlen jeglicher Solidarität und Willens zur Zusammenarbeit, was insbesondere auf die konfessionelle Spaltung der L. zurückzuführen war.
Im Laufe des 17. Jh.s stieg der Organisationsgrad der L. Zwischen 1621 und 1637 wurden sie elfmal einberufen, zwischen 1650 und 1717 mehr als dreissigmal und dann gar nicht mehr bis 1730. Es gab keinen regelmässigen Versammlungszyklus; die Bischöfe beriefen die L. immer dann ein, wenn sie es für nötig hielten. Die Versammlungsdauer variierte zwischen einem und sechs Tagen, abhängig von der Anzahl zu behandelnder Geschäfte und vom Grad der Einigkeit zwischen dem Bischof und den Abgeordneten. Die meisten Versammlungen fanden in Pruntrut statt, doch kam es vor, dass die L. in Delsberg, Glovelier oder auf Schloss Birseck tagten. Die L. setzten sich aus drei Ständen zusammen: Geistlichkeit, Adel und Tiers Etat (Städte und Vogteien im Fürstbistum). Die Zahl der Repräsentanten dieser drei Stände veränderte sich im Laufe der Zeit; sogar die regelmässigen Teilnehmer waren nicht an allen Versammlungen vertreten. 1691 entschied der Fürstbischof, dass es fortan nur noch einen Abgeordneten pro Körperschaft geben sollte. In der Regel war dies der höchste Vertreter der jeweiligen Körperschaft (der Propst, der Bürgermeister, der Stadtpräsident etc.). Die L. repräsentierten das Land also nur in indirekter Weise. An der Versammlung vom September 1650 wurde zum ersten Mal die Einführung der Ämter des Präsidenten und des Syndikus beraten. Beide gewannen mit der Zeit an Bedeutung. Zum Präsidenten der bischöflichen L. wurde der Abt von Bellelay als höchster Würdeträger der Geistlichkeit bestimmt. Die Rolle des Syndikus lässt sich mehr oder weniger mit der eines Sekretärs vergleichen. Er führte das Protokoll, fungierte als Sprecher der L. gegenüber dem Fürsten und Rechtsvertreter der L. im Allgemeinen. Während die Versammlung anfangs immer vom Fürstbischof einberufen wurde, kam es ab Ende des 17. Jh.s immer häufiger vor, dass einzelne Mitglieder die Initiative ergriffen.
Die meisten Versammlungen befassten sich mit finanziellen Problemen wie z.B. Einführung neuer Steuern zur Tilgung der Staatsschulden, Spesen von Gesandtschaften oder Kosten der Landesverteidigung.
Während der Landestroublen (1730-1740) spielten die L. unter ihrem Präsidenten, Abt Jean-Baptist Sémon von Bellelay, eine wichtige Rolle, indem sie sich gegen den Fürstbischof Johann Konrad von Reinach-Hirzbach stellten. Der Beginn der Landestroublen reichte in das Jahr 1726 zurück, als die Freiberge sich gegen den vom Fürstbischof verkündeten «Erlass von 1726» auflehnten, der die Rechte von Volk und Bürgertum einschränken sollte. Unter der Führung von Pierre Péquignat nahmen die Aufstände revolutionäre Formen an. 1740 wurden die Aufständischen mithilfe französischer Truppen besiegt und ihre Anführer zum Tode verurteilt. Die L. unterstützten anfänglich den Bischof in seinem Bestreben nach Machterhalt. Doch ab Ende des Jahres 1730 und insbesondere auf Betreiben von Jean-Baptiste Sémon stellten sie sich gegen den bischöflichen Autoritarismus, indem sie selbst Forderungen aufstellten. Nach der harten Niederschlagung der Aufstände von 1740 wurde Abt Sémon verurteilt, seiner Funktion als Präsident der L. enthoben und durch den Kustos des Klosters von Moutier-Grandval, François Jacques Chariatte (Präsident 1741-1765), ersetzt. Sémon wurde während sechs Jahren in seinem Kloster gefangengehalten und zu einer Busse verurteilt. Fürstbischof Jakob Sigismund von Reinach-Steinbrunn nahm die Zügel der L. wieder in die Hand. An der Versammlung vom 27. und 28. Mai 1740 erklärten alle Abgeordneten ihre Treue gegenüber dem Fürstbischof. Die Abtei von Bellelay war ab 1741 nicht mehr in den L. vertreten. Angesichts ihrer aussichtslosen Lage gegenüber dem fürstbischöflichen Absolutismus übten sich die L. fortan in Untertänigkeit.
Am 3. September 1744 wurde eine «Déclaration sur le directoire dans les assemblées des Etats » (Erklärung zur Ordnung der Standesversammlungen der L.) erlassen, die im Oktober 1752 in Kraft trat. Sie hatte die Funktion eines Statuts für die L., was es zuvor noch nicht gegeben hatte. Die Neuerung diente insbesondere der Festigung der fürstbischöflichen Macht gegenüber den L. und regelte einige Punkte, die während der Landestroublen (1730-1740) zu Streitigkeiten Anlass gegeben hatten. Danach waren die L. bloss noch ein Instrument, dessen sich der Fürst nach Belieben bedienen konnte. Von 1752 bis 1791 gab es keine Versammlungen mehr, obwohl die Ämter des Präsidenten und des Syndikus (beide vom Bischof ernannt) weiterhin besetzt wurden.
Die letzte Versammlung trat nach langem Drängen seitens des Volks am 16. Mai 1791 zusammen. Sie dauerte bis zum 18. September desselben Jahres mit Unterbruch vom 8. Juli bis zum 4. September und wurde vom Abt von Bellelay, Jean-Baptiste Monnin, präsidiert. Das Funktionieren der Versammlung wurde jedoch durch die Amtsausübung ihres Syndikus Joseph-Antoine Rengger, der sich für die revolutionäre Sache einsetzte, beeinträchtigt. Angesichts der Unmenge von Fragen auf der Tagesordnung, konnten die L. schliesslich kein einziges Problem abschliessend behandeln.
Zusammensetzung der L. :

I. Geistlichkeit
1. Abtei von Bellelay (deren Abt Präsident der L. war)
2. Kloster von Moutier-Grandval (dessen Abgeordneter den zweiten Rang hinter dem Präsidenten einnahm.)
3. Stift von Saint-Ursanne
4. Stift von Saint-Imier (nur bis zur Reformation 1534)
5. St. Michaels-Bruderschaft in Pruntrut
6. Propst von Istein (nur zugelassen, wenn die L. vollzählig tagten. In diesem Fall konnten auch Abgeordnete des Jesuitenkollegs, des Ursulinenkonvents und der Annuntiantinnen von Pruntrut teilnehmen).
7. Landkapitel Salsgau

II. Adel
Die Abgeordneten wurden durch die Adligen ernannt, die Grundbesitz im Fürstbistum Basel besassen. Durch Treueeid an den Bischof gebundene Offiziere konnten jedoch nicht ernannt werden. Der Adel wurde erst nach 1650 richtig in die L. miteinbezogen.

III. Tiers Etat
1. Städte: Biel, La Neuveville (beide waren nur an einer einzigen Versammlung vertreten), Delsberg, Pruntrut, Saint-Ursanne, Laufen
2. Vogteien und Herrschaften: Erguël, Ajoie, Delsberg, Saint-Ursanne, Freiberge, Schliengen, Zwingen-Laufen, Pfeffingen, Birseck


Präsidenten der L. :

Bis 1741 war der Abt von Bellelay automatisch Präsident der L. Danach wurde der Präsident vom Fürstbischof ernannt:
1741-1765 François Jacques Chariatte
1765-1779 Jean-Germain Beuret, Propst des Stifts Saint-Ursanne
1779-1789 François Xavier de Mahler, Erzdiakon des Klosters Moutier-Grandval
1789-1791 Jean-Jacques Keller, Propst des Stifts Saint-Ursanne
1791 Ambroise Monnin, Abt von Bellelay

Autor*in der ersten Version: Emma Chatelain, 14/10/2013

Übersetzung: Kiki Lutz, 14/10/2013

Bibliografie

Roger Ballmer, Les Etats du Pays, Delsberg, SJE, 1985
Gustave Amweg, Histoire populaire du Jura bernois, Pruntrut, 1974 (2. Auflage), S. 197-201

Zitiervorschlag

Emma Chatelain, «Landstände des Fürstbistums Basel», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://www.diju.ch/d/notices/detail/4016-landstande-des-furstbistums-basel, Stand: 19/04/2024.

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