F | D

Berner Finanzaffäre

Die unter dem Begriff «Berner Finanzaffäre» bekannten Ereignisse nahmen im Jahr 1984 ihren Anfang und brachten eine ganze Reihe ungesetzlicher Machenschaften der Berner Kantonsregierung ans Licht. Unter anderem führte der Skandal zu Reformen im Staatswesen, Rücktritten hochrangiger Personen und einer nachhaltigen Veränderung der politischen Kultur im Kanton Bern. Für den ehemals bernischen Amtsbezirk Laufen hatten die Enthüllungen besonders weitreichende Folgen: Sie führten zu einer Wiederholung der entscheidenden Volksabstimmung vom 11. September 1983 über den Kantonswechsel, der schliesslich 1989 im zweiten Anlauf gutgeheissen wurde.

Die Enthüllungen
Nachdem eine Motion und eine Interpellation des Berner Grossrats Luzius Theiler zum Thema undurchsichtige «Spesen-Kässeli» der Kantonsregierung in den Jahren 1981 und 1983 ohne Folgen geblieben waren, brachte der Revisor der Berner Finanzkontrolle, Rudolf Hafner, 1984 eine folgenschwere Affäre um die Berner Finanzpolitik ins Rollen. Er stellte am 23. August 1984 allen 200 Mitgliedern des Berner Grossen Rates einen 23-seitigen Bericht zu. Darin verlangte er eine «Disziplinaruntersuchung von Amtes Wegen gegen den Regierungsrat des Kantons Bern». Seine Forderung begründete er mit dem Hinweis auf zahlreiche Missstände:

-    Konto «Unvorhergesehenes»; fortlaufende Verstösse gegen das Gesetz über den Finanzhaushalt (FHG)
-    SEVA; Missbrauch von Lotteriegeldern
-    Spende an DAN-Air; Missbrauch von Fondsgeldern
-    SOVAG; Verstösse gegen die Verfassung und das FHG
-    Melioration Witzwil; Verstösse gegen die Verfassung und das FHG
-    Privilegierung von Polizeibeamten; Verstoss gegen die Verfassung (Rechtsgleichheit) und das FHG
-    Unwirtschaftliche EDV-Anwendung; Verstoss gegen das FHG
-    Manipulation der Staatsrechnung; Verstösse gegen das FHG

In seinem detaillierten Bericht belegte er die einzelnen Anschuldigungen, welche zahlreiche ungesetzliche Zahlungen an verschiedene Parteien, Personen und Firmen sowie Verschleierungstaktiken betrafen und Mängel in den Strukturen der Kontrollinstanzen aufzeigten. Als besonders brisant in Zusammenhang mit der Jurafrage erwiesen sich die Hinweise auf Geldflüsse über das Konto «Unvorhergesehenes» und aus dem SEVA-Lotteriefonds: insgesamt CHF 120'000.- über Marc-André Houmard an die antiseparatistische Force démocratique du Jura in den Jahren 1980-1983, CHF 67'000.- an eine Ausstellung «Das Laufental» 1982 sowie CHF 75'000.- an das Hôtel de l'Ours in Moutier und CHF 125'000.- an Radio Jura Bernois.

Nach Hafners Eingabe verhängte der Erste Sekretär der Finanzdirektion ein Hausverbot gegen den Revisor und veranlasste eine polizeiliche Durchsuchung seiner Wohnung wegen Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses. Hafner tauchte vorübergehend bei einem Freund unter. Das Verfahren gegen ihn wurde erst im September 1985 eingestellt.

Der Grosse Rat setzte indes als Reaktion auf den Bericht umgehend eine 17-köpfige «Besondere Untersuchungskommission BUK» unter der Leitung von CVP-Politikerin Rosmarie Felber ein, die während eines Jahres die aufgezeigten Missstände prüfte. Am 31. August 1985 erstattete sie gegenüber Parlament und Öffentlichkeit Bericht und erhärtete die in der Beschwerde vorgebrachten Vorwürfe in allen wesentlichen Punkten. In Bezug auf das Laufental ging daraus hervor, dass die Berner Regierung die «Aktion Bernisches Laufental ABL» heimlich und ohne gesetzliche Grundlage finanziell unterstützt hatte. Der Unterstützungsbeitrag belief sich auf insgesamt CHF 273'281.- und war unrechtmässig dem Seva-Lotteriefonds entnommen worden, zusätzlich zu den schon zuvor bekannten CHF 67'000.- aus dem Konto «Unvorhergesehenes».
Die Regierung räumte als Reaktion auf den Untersuchungsbericht «rechtliche Fehler» ein, behauptete aber, es sei zu keinen persönlichen Bereicherungen gekommen. Zudem rechtfertigte sie ihr Handeln mit dem Hinweis auf die althergekommene übliche Praxis, von der sie sich habe leiten lassen.
Am 31. Oktober 1985 reagierte Rudolf Hafner mit einem Schreiben an die BUK auf diese Erklärung der Regierung. In dem wiederum sehr detaillierten Bericht wies er unter anderem auf ungetreue Amtsführung und missbräuchliche Begleichung privater Auslagen durch die Staatskasse hin und widersprach damit der regierungsrätlichen Darstellung entschieden. In der Öffentlichkeit sorgte insbesondere die von ihm beanstandete Reparatur von Polizeidirektor Hans Krähenbühls teurem Privatwagen auf Staatskosten für grosse Empörung und Schlagzeilen (sog. «Jaguar-Affäre»).
Obwohl diese in der Öffentlichkeit besonders heftig diskutierten Details angesichts der ganzen politischen Tragweite der Affäre nach Meinung vieler Zeitgenossen eher nebensächliche Bedeutung hatten, verursachten sie öffentlichen Druck und Wirbel und leisteten weiteren Nachforschungen der Medien Vorschub. U.a. förderte die Presse rund ein Jahr später auch eine Parteispendenaffäre ans Licht.
Die Präsidentin der BUK forderte per 3. Dezember 1985 bei Rudolf Hafner einen dritten Bericht über Details an, die noch nicht offiziell untersucht worden waren. Auch dieser Bericht Hafners über ungesetzliche Privilegien und Umgehung der Volksrechte (u.a.) wurde von der BUK später in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Die Folgen für die Berner Politik
Nach dem ersten BUK-Bericht reichte ein Parlamentarier am 5. September 1985 Strafanzeige gegen die meisten Regierungsräte ein, doch der Grosse Rat hob deren Immunität zunächst nicht auf. Ausserdem wurden auch erste Rücktrittsforderungen laut. Die beiden am stärksten in die Affäre verwickelten Regierungsmitglieder Werner Martignoni und Hans Krähenbühl verzichteten aber erst unter dem öffentlichen Druck nach dem zweiten Schreiben Hafners und der «Jaguar-Affäre» auf eine erneute Kandidatur für die Wahlen vom April 1986. Martignioni verzichtete später auf Verlangen der eigenen Partei auch auf eine weitere Nationalratskandidatur.

Der Grosse Rat beschloss in der Novembersession von 1985 zahlreiche Reformen, u.a. untersagte er die Unterstützung politischer Organisationen im Berner Jura ohne gesetzliche Grundlagen, trennte die Finanzkontrolle von der Finanzdirektion ab und hob in der Staatsrechnung das Konto für «Unvorhergesehenes» auf.

Bei den Wahlen von 1986 fielen die Konsequenzen für Parlament und Regierung unterschiedlich aus: Während es im Grossen Rat zwar Veränderungen (z.B. Neueinzug der Freien Liste als viertstärkste Partei) aber keine erdrutschartige parteipolitische Neuverteilung gab, sprengten die Regierungsratswahlen erstmals die 40 Jahre alte «Zauberformel» der parteilichen Zusammensetzung (SVP 4, SP 3, FDP 2 Sitze). Es kam zum Einzug einer rot-grünen Mehrheit mit Leni Robert als erster Frau in der Regierung. Die FDP war nach 140 Jahren zum ersten Mal nicht mehr vertreten. Trotzdem sassen mit Bernhard Müller, Peter Schmid, Kurt Meyer und Gotthelf Bürki weiterhin vier durch die Finanzaffäre stark belastete Personen in der Regierung.

Der zweite BUK-Bericht zum Schreiben Rudolf Hafners vom 31. Oktober 1985 erschien erst kurz nach den Wahlen, wobei der Regierung eine Verzögerungstaktik vorgeworfen wurde: Sie hatte die Unterlagen zu den sog. «Direktionskässeli» (Privatspesenbezug über Staatskasse), welche die BUK zur Untersuchung benötigte, zurückbehalten. Dieser Umstand sorgte erneut für Empörung in der Öffentlichkeit. Indes bestätigte der Bericht die neuen Vorwürfe: Die Regierungsräte hatten sich tatsächlich der Zweckentfremdung von Staatsgeldern für private Ausgaben schuldig gemacht. Es wurden Spesen doppelt bezogen und Privatausgaben rückvergütet, private Ausflüge, Vereinsbeiträge und Versicherungen aus dem gemeinnützigen Lotteriefonds bezahlt.

Nun warf auch die BUK die Frage auf, ob die Affäre möglicherweise strafrechtlich relevanten sei. Im Juni 1986 hob das Parlament die Immunität der beteiligten amtierenden und ehemaligen Regierungsräte auf und beschloss, Strafanzeige einzureichen. Auch gegen mehrere Chefbeamte wurde ermittelt und einige traten zurück oder wurden ihres Amtes enthoben.
1987 wurde die BUK aufgelöst und im selben Jahr stellten die Justizbehörden das Strafverfahren gegen die Angeklagten «mangels strafrechtlich relevanten Verschuldens» ein – was in der Öffentlichkeit wiederum heftige Kritik auslöste.

Nach Meinung vieler Beobachter/innen markierte die Berner Finanzaffäre das Ende einer politischen Mentalität, deren Wurzeln bis ins Ancien Régime zurückreichten: Die Selbstherrlichkeit einer Exekutive, die sich gebärdete, als würde sie über Souverän und Legislative stehen. Die betroffene Regierung begründete ihr Tun teilweise selbst mit der Übernahme von Handlungsmustern von ihren Vorgängern, die solches tradiert hätten. Zumindest diese politischen Traditionen konnten nach der Affäre nicht mehr in der alten Form weiter gepflegt werden.

Folgen für das Laufental und im übrigen Jura, s. S. 2.


Die Folgen für das Laufental
Der Skandal liess das in der Volksabstimmung von 1983 unterlegene Probaselbieter Lager im Laufental sofort wieder aktiv werden, lag doch der Verdacht nahe, dass die Berner Regierung durch ihre ungesetzlichen Zahlungen an die ABL das Abstimmungsergebnis von damals erheblich beeinflussen konnte. Ausserdem verstiess die Regierung damit gegen eine Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft, worin sich die beiden Kantone verpflichteten, keine Einflussnahme auf die Selbstbestimmung des Laufentals auszuüben (Absichtserklärung der Regierungsräte Bern und Basel-Landschaft vom 22./23. Juni 1982).
Durch die Partei «Demokratische Alternative Bern» erhielten Exponenten der Lauftenaler Bewegung LB und der Jungen Kraft Laufental JKL den BUK-Bericht bereits am 31. August 1985 zugespielt und konnten innert 3 Tagen nach Bekanntwerden der Sachlage reagieren. Sie reichten bei der Staatskanzlei Bern eine Beschwerde gegen die Gültigkeit des Abstimmungsresultats vom 11. September 1983 ein.
Die Beschwerde wurde vom Grossen Rat zunächst abgewiesen. Die LB liess sich jedoch nicht entmutigen und zog die Beschwerde schliesslich bis vor Bundesgericht weiter (zu den Details s. Artikel Laufental, Kantonswechsel). Dieses verfügte am 20. Dezember 1988, dass die Abstimmung vom 11. September 1983 zu wiederholen sei. In seiner Verfügung stellte das Bundesgericht tatsächlich eine erhebliche Einflussnahme durch die Berner Regierung fest.
Auch der am 16. März 1986 veröffentlichte Revisionsbericht der ABL erhärtete den Verdacht, dass der Einfluss Berns entscheidend gewesen sein könnte: Die unrechtmässigen Unterstützungsgelder machten rund 85 Prozent der gesamten Einnahmen der ABL vom 1. Juli 1979 bis zum 2. Oktober 1984 aus. Die ABL konnte damit ihren starken Propagandaauftritt finanzieren, der nach Einschätzung vieler Beteiligter aus beiden Lagern, Historikern und Beobachterinnen die Meinungsbildung massgeblich beeinflusst hatte.
Andererseits verschaffte die Berner Finanzaffäre den Probaselbietern den nötigen Aufschwung, um nach der verlorenen ersten Abstimmung weiter für einen Kantonswechsel zu kämpfen. Sie konnten durch sie mit einem konkreten Ziel und überzeugenden Argumenten auf eine Abstimmungswiederholung hinarbeiten. Nach eigener Einschätzung von Mitgliedern der Laufentaler Bewegung wäre eine weitere Abstimmung zum Kantonswechsel ohne Berner Finanzaffäre aussichtslos geblieben.

Im übrigen Jura
Auch im übrigen Jura hatte die Finanzaffäre ein Echo, wenn auch weniger weitreichende Folgen. Rudolf Hafners Hinweise auf die Zahlungen an die Force démocratique legten den Verdacht nahe, dass bei den Juraplebisziten ebenfalls heimlich Geld an Proberner Komitees geflossen sein könnte.
Die jurassische Regierung verlangte kurz nach Bekanntwerden des ersten Hafner-Berichts von der Berner Regierung, dass eine Neubeurteilung der Vermögensteilung bei der Kantonstrennung durchgeführt würde, so wie es im abschliessenden Protokoll der Tripartiten-Konferenz vom 19. April 1984 für den Fall des Auftauchens von neuen Fakten vorgesehen war. Ausserdem richtete sie bezüglich der Finanzaffäre eine Interpellation an die Berner Regierung. Diese verhielt sich jedoch ablehnend, sah keine Veranlassung für eine Neubeurteilung der Vermögensteilung und bezeichnete die Zahlungen an die berntreuen jurassischen Organisationen als nicht ungesetzlich.
1985 liess sich die jurassische Regierung den ersten BUK-Bericht offiziell aushändigen und richtete erneut ihre Anfragen an die Berner Regierung. Auch wurde die Forderung laut, dass Massnahmen zur genauen Aufklärung der geheimen Zahlungen an berntreue Kräfte bis zurück ins Jahr 1947 getroffen werden sollten. Das jurassische Kantonsparlament beauftragte die Regierung im November 1985 mit der vollständigen Aufklärung der Affäre, damit dem jurassischen Volk sowohl in politischer wie finanzieller Hinsicht Gerechtigkeit widerfahren könne. Die Regierung gelangte daraufhin an den Bundesrat und bat um dessen Intervention in der Angelegenheit. Dieser erklärte sich im Januar 1986 jedoch für nicht zuständig und reichte die Beschwerde ans Bundesgericht weiter.
Die jurassische Regierung akzeptierte den bundesrätlichen Bescheid nicht und beschwerte sich beim Bundesparlament.
Am 23. Januar 1986 setzte das jurassische Parlament eine Untersuchungskommission ein. Rudolf Hafner wurde nach Delsberg eingeladen, um Auskunft zu geben, durfte aber wegen einer weiterhin bestehenden Geheimhaltepflicht des Kantons Bern der Einladung keine Folge leisten.
Im Mai 1986 traf sich die jurassische Regierung mit der Bundesregierung und stellte ihr die vermuteten Auswirkungen der ungesetzlichen Berner Finanzmanöver auf die Juraplebiszite dar. Doch der Bundesrat erklärte sich erneut für nicht zuständig für die Frage, ob die Juraplebiszite im Berner Jura wiederholt werden müssen, und verwies erneut an das Bundesgericht. Eine weitere Beschwerde an das Bundesparlament bezüglich der Nichtzuständigkeitserklärung des Bundesrates wurde im September 1988 von beiden eidgenössischen Räten abgewiesen, ebenso die Neubeurteilung der Vermögensteilung.
Ab dem 11. Oktober 1988 beschäftigte sich das Bundesgericht mit der Beschwerde aus dem Kanton Jura. Diese forderte, 1. dass Untersuchungen angeordnet würden, um den ganzen Umfang der illegalen Zahlungen festzustellen, 2. die Volksabstimmungen in den Bezirken Courtelary, Moutier, La Neuveville und den Gemeinden Moutier Grandval, Perrefitte, Rebévelier, La Scheulte und Roggenburg zu annullieren und 3. gerechte Volksabstimmungen über die Kantonszugehörigkeit der Gemeinden durchzusetzen.
Das Bundesgericht erklärte sich 1990 für zuständig, wies die Klagen der jurassischen Regierung am 13. März 1991 aber zurück. Dies führte zu einem erneuten Treffen mit einer Delegation des Bundesrates und einem Rekurs, der jedoch in letzter Instanz am 13. Juni 1991 vom Bundesgericht abgelehnt wurde.

Es gab Vermutungen, wonach sich die sich die Höhe der Unterstützung für berntreue Kräfte im Jura in den Jahren 1975-1982 auf rund CHF 515'000.- oder sogar über CHF 1 Mio. beliefen (u.a. Hafner, S. 1988, S. 94; Schwander, S. 153).

Autor*in der ersten Version: Kiki Lutz, 03/12/2015

Bibliografie

Basellandschaftliche Zeitung, 9. August 1997
Der Bund, 13. August 2014, Online-Version http://www.derbund.ch/bern/kanton/Fast-das-ganze-Establishment-sass-auf-der-Anklagebank/story/24523166#mostPopularComment (Stand vom 10.07.2010)
Heinz Buser et al., Beschlüsse, Bilanzen, Bilder. Dokumente zum Kantonswechsel des Laufentals 1970-2003, Liestal 2004, S. 219 ff.
Thomas Gisin, Die Laufentaler Bewegung in der Laufentalfrage 1978-1993: Organisation und Selbstverständnis, Historisches Seminar der Universität Basel, Lizentiatsarbeit, 2012, S. 47-48
Chronologie jurassienne: http://www.chronologie-jurassienne.ch/fr/008-PROBLEME-JURASSIEN/Caisses-noires-BE.html (Stand vom 16.07.2015)
Heinz Däpp et al. (Hg.), Finanzaffäre im Staate Bern, Basel 1986
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Juni 1987
Rudolf Hafner, «Von Transparenz und Partizipation. Erfahrungen nach sieben Jahren aktiver Politik», in Andreas Cueni (Hg.), Lehrblätz Laufental, Zürich 1993, S. 115-122
Rudolf Hafner, "Und keiner durfte das Maul auftun..." Ein ehemaliger Revisor über Revision. Notizen aus der Demokratie, Neuallschwil/Basel 1988
Claudio Hänggi, Die Laufentalfrage 1983-1993: die Verwendung scheinrational-emotionaler Propaganda zur Identitätsfindung eines regionalen Kollektivs, Historisches Seminar Universität Basel 1997, S. 8
HVBE Historischer Verein des Kantons Bern, Website http://www.hvbe.ch/gkb/iii/kap4.html#I3 (Stand vom 27. 09. 2010)
Marcel Schwander, «"Fast in einer Art Kriegszustand". Die Finanzaffäre und er Jurakonflikt», in Heinz Däpp et al. (Hg.), Finanzaffäre im Staate Bern, Basel 1986, S. 145-157

Zitiervorschlag

Kiki Lutz, «Berner Finanzaffäre», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/1003486-berner-finanzaffare, Stand: 19/04/2024.

Kategorie

Geschichte
Geschichte

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie weiter surfen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.