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Kappeler Fehde (1490-1499)

Unter der Bezeichnung «Kappeler Fehde» ging ein blutiger Streit zwischen dem Bischof von Basel und einer Gruppe seiner Lehensnehmer und Untertanen in die Geschichte des Laufentals ein. Die «Kappeler Bande» war nach den Gebrüdern Rudolf, Heinrich und Gottfried Kappeler aus Zwingen benannt. Beteiligt waren ausserdem die Brüder Rudolf und Ulrich Ludi aus Wahlen sowie der Schlossherr und ehemalige Vogt von Zwingen, Veltin von Neuenstein, der bereits früher in eine Fehde mit dem Bischof verwickelt war. Als weiterer Akteur spielte Solothurn eine Rolle, das die «Kappeler» von ausserhalb unterstützte.

Die «Kappeler» verübten gewalttätige Raubzüge und Angriffe auf bischöfliche Beamte im Birstal auf dem Gebiet des Fürstbistums Basel. Dabei fanden sie in den nahen Solothurner Gebieten und auf der Burg Neuenstein, die in Solothurner Burgrecht stand, Unterschlupf. Da Solothurn mit seiner Schutzhaltung gegenüber den Bandenmitgliedern offenbar eigene politische Interessen verfolgte, wandte sich Fürstbischof Kaspar zu Rhein mit seinen Klagen an die eidgenössischen Orte. Diese befassten sich an mehreren Tagsatzungen mit der Schlichtung der K.: Am 21. März 1490 beklagte sich der Bischof gegenüber der Tagsatzung in Baden zu wiederholtem Mal über die Raubzüge des Veltin von Neuenstein, der das Solothurner Burgrecht und gleichzeitig die Burg auf fürstbischöflichem Gebiet besass. Der Fürstbischof erlangte zwar eine Übereinkunft, die jedoch ohne Wirkung blieb. Am 23. Juli 1490 bedauerten die Eidgenossen an der Tagsatzung in Luzern, dass Solothurn der Übereinkunft von Baden keine Folge geleistet und gleichzeitig die Mitglieder der Kappeler Bande ins Burgrecht aufgenommen habe. Einige von ihnen hatten im Frühjahr 1490 den Vogt zu Zwingen auf offener Strasse mit einem Spiess überfallen und getötet. Am 24. August 1490 wurde Veltin von Neuenstein von der Tagsatzung in Luzern aufgefordert, die erklärte Feindschaft gegenüber seinem Landesherrn einzustellen. Die Tagsatzung vom Oktober 1490 beschloss, die Solothurner sollten den Neuensteiner des Burgrechts entheben, den Kappelern keinen Unterschlupf mehr gewähren und dafür sorgen, dass die Fehde eingestellt würde. Einige Kappeler hatten unterdessen das Schloss in Zwingen nachts überfallen, geplündert und die Familie des Vogts in den Keller gesperrt. Am 14. März 1491 erlangte der Bischof mit Solothurn endlich eine Einigung über seine im Laufen- und Leimental beheimateten Untertanen, die gleichzeitig das Solothurner Burgrecht besassen. Doch die Anschläge der Kappeler Bande gingen unvermindert weiter.

Nicht nur der Bischof und seine Beamten, sondern auch Teile der Bevölkerung im Birstal litten offenbar unter den fortwährenden Raubmorden und Plündereien. So soll in Liesberg im ganzen Dorf gebrandschatzt und geraubt und auch in Wahlen Gewalttaten verübt worden sein. Personen, die sich gegen die Räubereien wehrten, riskierten ihr Leben oder wurden auf Burg Neuenstein gefangen gesetzt. Am 22. September 1491 erteilte die Tagsatzung schliesslich die Erlaubnis, dass die Verbrecher auch auf eidgenössischem und somit solothurnischem Gebiet ergriffen werden durften. Daraufhin zogen am 29. November 1491 die bischöflichen Vögte mit bewaffneten Knechten von Laufen aus zum Kloster Beinwil (SO), wo sie ein Versteck der Kappeler vermuteten. Sie drangen gewaltsam ein, durchsuchten und verwüsteten das Kloster. Die Verbrecher konnten jedoch nicht gefunden werden. Einige Thiersteiner Freischärler wollten sich daraufhin für den gewaltsamen Übergriff auf «ihr» Kloster rächen und zogen Anfang Dezember 1491 vor das Städtchen Laufen, um die verantwortlichen bischöflichen Amtsleute zu ergreifen. Sie wurden jedoch vor den Toren abgewehrt und mussten unverrichteter Dinge abziehen. Die Solothurner Obrigkeit wollte von dem Rachezug nichts gewusst haben, entschuldigte sich und beklagte sich ihrerseits bei den eidgenössischen Orten über den Überfall auf Beinwil.

1492 wurde der Streit nach langen Verhandlungen und Vermittlungen endlich beigelegt, die bischöflichen Eigenleute aus dem solothurnischen Burgrecht entlassen und die Kappeler bald darauf verhaftet. Einige von ihnen wurden hingerichtet (darunter Ulrich Ludi), andere kamen offenbar frei und richteten später erneut Ärger an. Jedenfalls beschwerte sich der Fürstbischof 1499 erneut bei Solothurn über Plünderungen der Gebrüder Kappeler.

Autor*in der ersten Version: Kiki Lutz, 29/04/2013

Bibliografie

Ernst Baumann, «Der Dinghof und die Stadt», in Albin Fringeli (Hg.), Laufen, Laufen erw. Auflage 1986, S. 28-31
Albin Fringeli, Das Amt Laufen, Bern 1946, S. 10
Leo Jermann, «Das Dorf Blauen (Laufental)», in Jurablätter Jg. 21, 1959, S. 49-77
Josef Weber, Wahlen. Unser Dorf in der Geschichte des Laufentals, Wahlen 1977, S. 278-279
Alfred Scherrer, Die Herrschaft Zwingen, das Schloss und seine Geschichte, Bann und Dorf, die Bewohner, Handwerker, Gewerbe und Industrie, bearb. und zusammengestellt von Leo Jermann im Auftrag des Einwohnergemeinderates Zwingen, Laufen 1963, S. 30-34

Zitiervorschlag

Kiki Lutz, «Kappeler Fehde (1490-1499)», Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura (DIJU), https://diju.ch/d/notices/detail/1000604-kappeler-fehde-1490-1499, Stand: 19/04/2024.

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Geschichte
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